fbpx

Was muss man für die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Stand 31.8.2024 wissen?

31. Aug 2024

34a hannover

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe zwingend erforderlich. Um diese Prüfung erfolgreich abzulegen, sollten Sie sich intensiv mit den folgenden Themen auseinandersetzen. Beachten Sie, dass dies nur eine grobe Zusammenfassung ist. Sie sollten sich in jedem Fall die jeweils gültige Prüfungsordnung genauer anschauen.

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Die Grundlagen des deutschen Rechtssystems sind ein wesentlicher Bestandteil der Sachkundeprüfung. Dies umfasst:

  • Bedeutung des Föderalismus: Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Bundesrecht und Landesrecht und wie diese auf das Bewachungsgewerbe angewendet werden.
  • Rechtssystem in Deutschland: Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht, sowie die Abgrenzung zu den Rechten und Pflichten im Bewachungsgewerbe.
  • Grundrechte und Rechtsgüter: Kenntnis der wesentlichen Grundrechte, wie z.B. Art. 1 (Menschenwürde), Art. 2 (Persönliche Freiheit), Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), und deren Bedeutung für die Sicherheitsbranche.

2. Gewerberechtliche Vorschriften

Die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung sind zentrale Themen der Prüfung:

  • Gewerbeordnung (§ 34a GewO): Die gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten, einschließlich der Sachkundeprüfung und der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden.
  • Bewachungsverordnung: Regelungen zu Haftpflichtversicherungen, den Anforderungen an Dienstkleidung, den Umgang mit Dienstwaffen und Buchführungspflichten.

3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kenntnisse im Zivilrecht sind für die rechtliche Absicherung eines Sicherheitsmitarbeiters wichtig:

  • Notwehr und Notstand: Die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Notwehr (§ 227 BGB) und Notstand (§§ 228, 904 BGB) angewendet werden können.
  • Selbsthilfe und Besitzdiener: Die Grenzen und Voraussetzungen für die Anwendung von Selbsthilfe (§§ 229, 230, 859, 860 BGB) und die Aufgaben eines Besitzdieners (§ 855 BGB).

4. Strafrecht und Strafprozessrecht

Sicherheitsmitarbeiter müssen sich auch im Strafrecht und Strafprozessrecht auskennen:

  • Allgemeiner und Besonderer Teil des StGB: Grundlagen wie die Definition von Straftaten, Deliktsaufbau, Notwehr und Notstand, sowie spezifische Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und die körperliche Unversehrtheit.
  • Strafverfahrensrecht: Regelungen zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO) und den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft.

5. Umgang mit Waffen

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Umgang mit Waffen:

  • Waffengesetz: Die rechtlichen Vorschriften für den Erwerb, Besitz und Einsatz von Waffen, insbesondere im Bewachungsgewerbe, einschließlich der Unterschiede zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte.

6. Umgang mit Menschen und Deeskalationstechniken

Der sichere Umgang mit Menschen, insbesondere in Gefahrensituationen, ist essenziell:

  • Kommunikation und Konfliktbewältigung: Techniken zur Deeskalation, die richtige Gesprächsführung in schwierigen Situationen und das Verständnis kultureller Unterschiede.
  • Verhalten in Gruppen und bei Großveranstaltungen: Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen, Stressbewältigung und der professionelle Umgang mit besonderen Personengruppen.

Fazit

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfordert ein breites Wissen in verschiedenen Rechtsbereichen und Fähigkeiten im Umgang mit Menschen. Eine gründliche Vorbereitung und das Studium der gültigen Prüfungsordnung sind unerlässlich, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich mit den Themen auseinanderzusetzen und eventuell einen Vorbereitungskurs zu besuchen, um sich optimal vorzubereiten.

Zusammenfassung von Jens Grundmann.

Ihre Nachricht an die Geschäftsführung:

.

Ihre Nachricht an die Geschäftsführung:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *

Unsere Niederlassungen finden Sie in
Hannover | Hildesheim | Braunschweig | Hameln | Dresden |
Leipzig | Göttingen

*) Kostenfreie Service-Nummer. Abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz möglich.

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.