Brandschutzordnung (DIN 14096)

Für viele ist sie nur eine weitere, unwichtige Vorschrift aber eine Brandschutzordnung kann für Sie aber auch für die zuständige Feuerwehr hilfreich sein. Sie besteht aus den Teilen A, B und C und wird objektbezogen erstellt und enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Unsere Basis zur Erstellung der Brandschutzordnung ist die DIN 14096. Aber auch hier haben die zuständigen Behörden ein Mitspracherecht. Uns ist es wichtig, die einzelnen Wünsche der Behörden zu kennen und aufgrund unserer langjährigen Erfahrung tun wir das auch. Darauf sind wir aus einem besonderem Grund stolz, denn dadurch sparen wir uns aber auch Ihnen unheimlich viel Zeit.
Wir wissen was wir tun, lassen Sie sich davon überzeugen!

Wir zeichnen Ihre Pläne

Brandschutzordnung Teil A

Dieser Aushang richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten, wie z.B. Bewohner, Beschäftigte oder Besucher.

Brandschutzordnung Teil B

Richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie z.B. Bewohner und Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.

Brandschutzordnung Teil C

Richtet sich an Personen, mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. die Brandschutzbeauftragten, Personen mit Ordnungsfunktionen und Sicherheitsingenieure, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

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„Eine Brandschutzordnung kann Leben retten. Deshalb sollten Sie sämtliche Unterlagen dazu ständig aktuell halten”

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